Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude die Ausweispflicht: Ihre Besitzer müssen den Interessenten bei Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen. Nutzer der eigenen Immobilien dagegen brauchen keinen Ausweis. Das heißt freilich nicht, dass er nicht auch für Eigentümer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten, eine große Hilfe sein kann. Denn er gibt Auskunft über den aktuellen Energiebedarf und die Möglichkeiten einer energetischen Optimierung – und die sind ja für jeden Hausbesitzer von großem Interesse.

Warum ein Energieausweis?
Der Energieausweis soll als Energielabel zur Klassifizie-rung der energetischen Qualität von Gebäuden bezüglich der Heiztechnik und des Wärmeschutzes dienen, mehr Transparenz hinsichtlich des Energiebedarfs von Immobi-lien schaffen und Anreize für Investitionen bieten.

Energieeffizienz auf einen Blick.
Der Energieausweis zeigt Mietern und Eigentümern auf einen Blick, wie energieeffizient ihre Immobilie ist. Der Energieausweis macht den Energieverbrauch sichtbar – Mieter und Eigentümer können so ganz einfach ablesen, ob der Verbrauch der betreffenden Immobilie hoch, moderat oder niedrig ausfällt. Darüber hinaus werden Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen ausgesprochen.

Klare Regeln.
Seit dem 01.01.2009 muss der Energieausweis für Gebäude immer dann vorgezeigt werden, wenn die Immobilie verkauft, verpachtet oder neu vermietet wird. Der Käufer oder Mieter kann so verschiedene Objekte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz miteinan-der vergleichen.

 

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