Zwei Ausweistypen möglich.
Die EnEV unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen. Bei dem aussagekräftigeren Energiebedarfs-ausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch festgestellt. Hier fließen verschiedene Gebäudedaten wie zum Beispiel umbautes Volumen, Nutzfläche, verwen-dete Wärmedämmung und Heiztechnik ein, aus denen der Primärenergieverbrauch errechnet wird. Der Energieverbrauchsausweis ist weniger aufwendig und basiert auf den Daten der in den letzten drei Jahren verbrauchten Energie.

Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis?
Ob Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis – die EnEV legt die jeweilige Variante fest. Der Energie-bedarfsausweis ist generell für alle Wohn- und Nichtwohngebäude möglich. Der Energieverbrauchsausweis ist bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder Gebäuden, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, erlaubt.

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